Einstieg und Einkommen: Das regeln die Tarifverträge für Lokführer/innen
Über Geld spricht man nicht? Von wegen! Bei den Bahnen in NRW gibt es klare Tarifstrukturen. Dadurch wissen Quereinsteiger/innen schon vor Beginn ihrer Umschulung, was sie später einmal verdienen werden. Rund 3.000 Euro brutto beträgt das Einstiegsgehalt für Triebfahrzeugführer/innen, das mit wachsender Berufserfahrung etwa alle fünf Jahre automatisch steigt. Dazu gibt es Schichtzulagen oder auch Überstundenzuschläge. Sämtliche Arbeits- und Einkommensbedingungen für die Lokführer/innen in NRW sind durch Tarifverträge geregelt. Diese werden zwischen den einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen und drei Gewerkschaften – der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sowie der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di. – als Vertretung der Arbeitnehmer/innen geschlossen.
Tarifverträge werden regelmäßig gekündigt und neu verhandelt
Tarifverträge sind nicht in Stein gemeißelt. Sie werden immer über eine bestimmte Laufzeit vereinbart und dann neu verhandelt. Hintergrund ist, dass sich die allgemeinen Lebensverhältnisse und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern – angefangen bei steigenden Lebenshaltungskosten bis hin zu neuen digitalen Entwicklungen, die Einfluss auf die Arbeit und ihre tarifvertragliche Gestaltung nehmen. So gibt es bei jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen fast alle zwei Jahre eine neue Tarifrunde. Dafür schlägt eine Vertragspartei beispielsweise ein neues Thema vor, das durch einen Tarifvertrag geregelt werden soll – zum Beispiel Teilzeit- oder Alterszeitmodelle. Oder der bestehende Tarifvertrag wird zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt, was in der Regel die zuständige Gewerkschaft übernimmt. Danach setzen sich die Tarifparteien an den Verhandlungstisch und versuchen, sich über den Abschluss eines neuen Tarifvertrages zu einigen.
Die Qualifizierung neuer Lokführer/innen wird fortgesetzt
Ein Verhandlungsthema in der neuen Tarifrunde zwischen Gewerkschaften und Eisenbahnverkehrsunternehmen ist unter anderem die Qualifizierung und Einstellung neuer Triebfahrzeugführer/innen. Allein in Nordrhein-Westfalen werden in den nächsten vier Jahren rund 1.200 neue Lokführer/innen gebraucht. Die Bahnen in NRW haben deshalb bereits vor drei Jahren eine umfangreiche Einstellungs- und Ausbildungsoffensive gestartet, die fortgesetzt werden soll. Weitere wichtige Themen sind ein erweiterter Kündigungs- und Rechtsschutz sowie Fahr- und Pausenzeiten, Lohnerhöhungen oder auch Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge. Die einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen schließen darüber Haustarifverträge mit jeder Gewerkschaft, bei denen ihre Mitarbeiter/innen Mitglied sind. Bei unterschiedlichen vertraglichen Regelungen gilt nach dem Tarifeinheitsgesetz immer der Vertrag mit der Gewerkschaft, welche die meisten Mitglieder im jeweiligen Unternehmen zählt.