Was sind die Voraussetzungen für eine Umschulung?
Weinberger: Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss, außerdem sollten Umschüler mindestens 20 Jahre alt sein oder während der Maßnahme 20 werden. Das ist das Mindestalter, um einen Zug fahren zu dürfen. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Gute Deutschkenntnisse in Sprache und Schrift sollten auch noch vorhanden sein, dabei unterstützen wir aber auch während der Ausbildung.
Wie lange dauert die Maßnahme, und was kostet sie?
Weinberger: Die intensive Maßnahme dauert insgesamt sieben bis zehn Monate und kostet den Umschüler nichts außer Engagement und Motivation. Sie kann über verschiedene Wege finanziert werden, beispielsweise über Träger wie JobKom. Auch wir als Unternehmen übernehmen die Umschulungskosten. Wenn die Finanzierung über uns läuft, zahlen wir in dem Zeitraum die reguläre Ausbildungsvergütung.
Wo kann man sich denn umschulen lassen?
Weinberger: Wir arbeiten aktuell mit verschiedenen Partnern zusammen. Momentan schulen wir die Praxis bei uns und die Theorie bei verschiedenen Bildungsträgern.
Was bedeutet das für angestellte Lokführer und Lokführer-Anwärter?
Weinberger: Wer heute in der Bahnbranche in NRW anfängt, kann sein gesamtes Berufsleben dort verbringen, wenn er will. Der Beruf des Lokführers ist krisenfest. Schließlich müssen Menschen mobil sein, gerade im Alltag. Für Umschüler gibt es eine Kurzausbildung über neun bis zwölf Monate. Teil der Ausbildung ist der Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins Klasse B. Zudem wird von Beginn an eine abwechslungsreiche Tätigkeit geboten. Später kann man als ausgebildeter Lokführer seine Karriere als Gruppenleiter oder Ausbilder fortsetzen.
Wie weit sind die Überlegungen zur Einführung einer Beschäftigungsgarantie fortgeschritten? Und was sind die nächsten Schritte?
Weinberger: Wir stehen derzeit im Rahmen von Workshops im ständigen Austausch mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen und erarbeiten gemeinsam Vorgaben, die alle mittragen. Die Umsetzung einer derartigen Idee muss von der gesamten Branche gelebt und darf nicht einfach von den Aufgabenträgern vorgegeben werden. Parallel wird juristisch geprüft, welche Auswirkungen eine Beschäftigungsgarantie haben würde und welche Rahmenbedingungen von Relevanz sind. Darüber hinaus werden weitere Vertragsinhalte bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Attraktivität der SPNV-Berufsbilder geprüft.
Welche Aufstiegs- und Entwicklungschancen haben Umschüler?
Weinberger: Wer als Triebfahrzeugführer oder Triebfahrzeugführerin bei uns einsteigt, kann sich bei entsprechender Qualifikation wie Zuverlässigkeit und Engagement zum Ausbildungstriebfahrzeugführer oder zur Ausbildungstriebfahrzeugführerin weiterentwickeln. Von dort aus führt die Karriereleiter weiter nach oben zum Lehrlokführer bzw. Ausbildungskoordinator. Eine andere Möglichkeit ist der Einsatz als Disponent in der Betriebsleitzentrale. Disponenten sind für den Einsatz der Züge verantwortlich und Ansprechpartner für die Triebfahrzeugführer draußen.
Stichwort autonomes Fahren – Werden Lokführer in der Zukunft überhaupt noch gebraucht?
Weinberger: Meiner Einschätzung nach wird es insgesamt noch rund 50 Jahre dauern, bis autonomes Fahren in Deutschland flächendeckend zum Einsatz kommt. Wer jetzt also seine Ausbildung zum Triebfahrzeugführer oder zur Triebfahrzeugführerin macht, wird noch bis zur Rente beschäftigt sein. Die Voraussetzungen für führerlose Züge sind in Deutschland noch lange nicht gegeben.